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AGB

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Pyro Games

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der THF concert.logistic.service, Hohendodeleber Straße 4, 39110 Magdeburg (im Weiteren „VERANSTALTER“ genannt) für den Erwerb von Eintrittskarten und den Besuch der Veranstaltungen des Veranstalters

Stand 01.12.2021

1. Mit dem Erwerb der Eintrittskarten werden die AGB des VERANSTALTERS anerkannt. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.

2. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB des VERANSTALTERS mit denen der Ticketsysteme des Vorverkaufs (insbesondere der CTS eventim AG sowie der ADTicket GmbH) konkurrieren, so finden die AGB des VERANSTALTERS Anwendung.

3. Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkaufs ist generell untersagt.

4. Während aller Veranstaltungen gilt das Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.

5. Danach gilt: Besucher, die unter 16/18 Jahre alt sind, sollten den jeweiligen Ort der Veranstaltung bis 22/24 Uhr verlassen haben. Mit dem Einverständnis der Erziehungs- berechtigten und einem entsprechend ausgefüllten Formular ist es Besuchern unter 16/18 Jahren dennoch möglich länger auf dem Veranstaltungsgelände zu bleiben. Dazu wird eine Kopie des Personalausweises des Erziehungsbeauftragten und der eigene Schüler- oder Personalausweis benötigt. Der VERANSTALTER ist berechtigt, Kindern den Zutritt zu der Veranstaltung zu versagen, wenn sie nicht von Erziehungsberechtigten begleitet werden.

6. Beim Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

7. Auf dem gesamten Veranstaltungsareal wird das Hausrecht vom VERANSTALTER bzw. von ihm beauftragten Dritten ausgeübt. Gegenüber den Besuchern haftet der VERANSTALTER nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Es besteht insbesondere keine Haftung des VERANSTALTERS bei Diebstahl und Verlust persönlicher Gegenstände.

8. Das Mitbringen von Getränken, Speisen, Glasbehältern, Dosen, Kanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Klappstühlen sowie sperrigen Gegenständen, Fackeln und Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung kann der Verweis von dem Veranstaltungsgelände erfolgen. In diesem Fall besteht kein Rechtsanspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Babyflaschen sowie bis 0,5l PET-Flaschen mit alkoholfreiem Inhalt pro Person sind zulässig.

9. Das Mitführen von Tieren, insbesondere Hunden, ist untersagt.

10. Dem vom VERANSTALTER autorisierten Veranstaltungspersonal ist auf dem Veranstaltungsgelände grundsätzlich Folge zu leisten. Gleiches gilt für Anweisungen von Polizei und Feuerwehr. Demnach gilt: Bei dem Einlass zur jeweiligen Veranstaltung erfolgt eine Sicherheitskontrolle durch den Sicherheitsdienst vor Ort. Der Besucher erklärt sich mit Erwerb der Karte damit einverstanden. Der Sicherheitsdienst ist angewiesen, eine Leibes- sowie Taschenvisitation bei den Besuchern vorzunehmen. Bei Verweigerung ist der Veranstalter berechtigt, den Einlass entschädigungslos zu verwehren.

11. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte zu verwehren, bleibt vorbehalten. Als wichtiger Grund gelten insbesondere ein offensichtlich stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, eine offensichtlich menschenverachtende, rassistische, homophobe Kleidung und/oder Einstellung dessen.

12. Bei Feuerwerksveranstaltungen besteht die Gefahr von möglichen Hör-, Gesundheits- und Sachschäden. Dem Besucher ist bekannt, dass es bei Feuerwerksveranstaltungen zu Knallgeräuschen, Rauchentwicklung und so genanntem „Fallout“ kommen kann, d.h. Es können Hülsen und Pappreste wieder zur Erde fallen. Der VERANSTALTER trifft die notwendige Vorsorge, um dauerhafte Hör-und Gesundheitsschäden zu unterbinden. Der Besucher betritt die Veranstaltung auf eigene Gefahr. Es wird dem Besucher zum Schutz vor etwaigen Hör-und Gesundheitsschäden dringend empfohlen, Gehörschutz (Ohrstöpsel) zu benutzen.

13. Das Benutzen von Tonbandgeräten, Foto-und Film- sowie Videokameras für gewerbliche Zwecke ist untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden. Foto-und Videoaufnahmen zur privaten Nutzung mit Handykameras und kleinen Kompaktkameras sind gestattet und bei Veröffentlichung für nichtkommerzielle Zwecke auf der eignen Homepage oder anderen Internetportalen mit dem Hinweis auf die jeweilige Veranstaltung bzw. Verweis auf www.pyrogames.de oder www.opern-festspiele.de zu versehen. Foto-und Bildjournalisten werden gebeten, sich rechtzeitig vor der Veranstaltung über die Presseabteilung des VERANSTALTERS zu akkreditieren.

14. Alle Personen, die das Veranstaltungsgelände betreten, willigen unwiderruflich und für alle gegenwärtigen sowie zukünftigen Medien in die unentgeltliche Verwendung ihres Bildes und ihrer Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom VERANSTALTER oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, ein.

15. Der VERANSTALTER hat, abgesehen von der Auswahl der Künstler/innen, keinen unmittelbaren Einfluss auf Gestaltung und Inhalt der Darbietungen. Die Inhalte spiegeln nicht die Meinung des VERANSTALTERS wider.

16. Die Veranstaltung findet auch bei ungünstiger Witterung statt. Bei unsicherer Witterung wird empfohlen, regenfeste Kleidung und Regencapes mitzuführen. Wir weisen darauf hin, dass es aufgrund der Witterung zur Verzögerung des Beginns der Veranstaltung oder zu Unterbrechungen der Veranstaltung kommen kann.

17. Die Eintrittskarten sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen. Eine Rücknahme erfolgt nur bei einer Absage der Veranstaltung, die der VERANSTALTER zu verantworten hat.

18. Wird die Veranstaltung vor Beginn dennoch aufgrund extremer Wetterbedingungen oder aus sonstigen Gründen höherer Gewalt abgesagt, die der Veranstalter nicht zu verantworten hat, so behält sich der VERANSTALTER folgende Leistung vor: Eine oder mehrere zeitlich und örtlich von ihm definierte(n) Ersatzveranstaltung(en). Der VERANSTALTER wird dem Publikum bei Absage eines Veranstaltungstages durch Ansagen bzw. auf seiner Homepage (www.pyrogames.de oder https://www.facebook.com/Pyrogames1) bekannt geben, wann die Ersatzveranstaltung(en) stattfinden.

19. Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt, solange der VERANSTALTER die Umstände des Wetters verantworten kann. Sollten durch Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, sowie der Gefährdung von Veranstaltungsbesuchern durch Fehlverhalten anderer oder der drohenden Eskalation, durch zu große Menschenansammlungen, besteht für den Besucher kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder auf Schadensersatz, es sei denn, dem VERANSTALTER kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last gelegt werden. Sollten einzelne Veranstaltungs- und/oder „Pyro Games“-Showteile ausfallen oder unterbrochen werden, so besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises. An den Veranstaltungstagen werden Informationen über den Veranstaltungsablauf bzw. -abbruch ausschließlich am Veranstaltungsort bekannt gegeben.

20. Änderungen und Absagen werden seitens des VERANSTALTERS so schnell wie möglich bekannt gegeben und können auch noch nach Beginn der Veranstaltung aus wichtigem Grund erfolgen. Ort, Zeit-, Besetzungs- und Programmänderungen führen grundsätzlich nicht zu Ansprüchen des Besuchers, es sei denn der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz.

21. Sollte eine Eintrittskarte rückerstattet werden müssen, beschränkt sich der Anspruch gegenüber dem Veranstalter auf den Nennwert der Eintrittskarte, das heißt ohne Vorverkaufs-, System-, Versand-, Bearbeitungs- und ähnliche Gebühren. Die Rückerstattung dieser Gebühren fällt in den Tätigkeitsbereich der Vorverkaufsstellen, auf die der VERANSTALTER keinen rechtlichen Einfluss hat. Ebenso werden keine Reise-, Unterkunftskosten oder sonstige persönliche Aufwendungen erstattet. Es besteht lediglich Anspruch auf den gezahlten Nennwert der Eintrittskarte. Freikarten sind von der Rückerstattung ausgeschlossen.

22. Beim Parken ist den Hinweisen der Ordnungskräfte Folge zu leisten. Das Parken auf unbewachten Plätzen und Straßen erfolgt auf eigene Gefahr.

23. Der VERANSTALTER speichert und verarbeitet die vom Kunden angegebenen Daten für die Zwecke der beiderseitigen Vertragserfüllung. Der VERANSTALTER darf die Daten nur zum Zwecke der Information der Kunden verwenden (z.B. Zusendung von Veranstaltungsinformationen, Newslettern etc.).

24. Das Anbringen von Transparenten, Plakaten und das Verteilen von Werbematerialien jeglicher Art auf dem Veranstaltungsgelände bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung des VERANSTALTERS.

25. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

26. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.

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